Wertbestimmung bei Altgold
Wie erfolgt eigentlich die Wertbestimmung bei altem Gold? Nachdem das Altgold – z.B. Schmuck, Münzen oder Uhren – eingesandt wurde, wird das Altgold von einem ausgebildeten Goldschmied geprüft. Zuerst muss der jeweilige Gold Gegenstand angefeilt werden um auszuschließen, dass keine Beschichtung vorhanden ist. Im Falle einer Beschichtung ist das Material meist nämlich unecht. Daraufhin wird, mit Hilfe des Altgoldes, ein Abrieb auf dem Prüfstein vorgenommen, um den Goldgehalt zu bestimmen. Es wird zwischen 8,14,18 und 22 Karat unterschieden. Nun gibt man eine Säurelösung auf den Abrieb auf dem Prüfstein. Falls diese bei 8 Karat sichtbar bleibt, prüft man ob sie dies auch bei 14,18 und 22 Karat tut. Bleibt die Lösung also bei 18 Karat sichbar und bei 22 Karat nicht mehr, handelt es sich um einen Goldgehalt von 18 Karat. Dies wäre dann ein Anteil von 750 tausendstel Gold. Es spielt keine Rolle ob es sich hierbei um Weiß/Gelb-oder Rotgold handelt.
Übersicht:
8ct = 333 Goldanteil = 33,3%
14ct = 585 Goldanteil = 58,5%
18ct = 750 Goldanteil = 75%
Bei 22ct handelt es sich um Feingold.
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